Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1. Geltungsbereich
    • 1.1 Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten nachstehende Bedingungen. Abweichungen von diesen bedürfen der Schriftform.
    • 1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht widersprechen. Eine Beanstandung unserer Auftragsbestätigung muss unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen bei uns eintreffen.
  • 2. Angebote
    • 2.1 Unsere Angebote behalten, ohne abweichende Zusage, 28 Kalendertage ihre Verbindlichkeit
    • 2.2 Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maß-Angaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  • 3. Auftragserteilung
    • 3.1 Aufträge gelten erst dann als zustande gekommen, wenn wir die Bestellung schriftlich bestätigt haben. Dies gilt auch durch Vertreter vermittelter Aufträge.
    • 3.2 Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen (z. B. Zeichnungen) oder durch ungenaue bzw. mündliche Angaben ergeben.
  • 4. Preise
    • 4.1 Die Preise gelten jeweils ab Werk und zwar ohne Fracht-, Versand- und Verpackungskosten, sowie ohne Kosten für Aufstellung des Liefergegenstands am Bestimmungsort.
    • 4.2 Die Preise beinhalten bereits die gesetzl. MWSt.
    • 4.3 Werden Waren und Leistungen erst nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht, behalten wir uns eine Preiserhöhung für alle nach Vertragsabschluß bis zur Auftragserfüllung eingetretenen Erhöhungen von Material- oder Lohnkosten vor.
  • 5. Zahlung
    • 5.1 Bezahlung netto sofort ohne Abzüge.
    • 5.2 Akzepte oder Kundenwechsel gelten erst nach Einlösung als Erfüllung; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen. Diese Zahlungsweise bedarf der schriftlichen Ankündigung bei Auftragserteilung und unserer Zustimmung bei der Bestätigung des Auftrags.
    • 5.3 Werden die Zahlungsfristen um mehr als vierzehn Kalendertage überschritten, hat der Zahlungspflichtige Verzugszinsen in Höhe von 2% pro Jahr über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten.
    • 5.4 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Zahlungspflichtigen werden alle offenstehenden Forderungen sofort fällig.
    • 5.5 Wir sind nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist von 14 Kalendertagen berechtigt, den Vertrag zu kündigen, die Arbeiten einzustellen, alle bisher erbrachten Leistungen abzurechnen und Schadensersatzansprüche zu stellen.
    • 5.6 Wird von uns eine, von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Zahlungsweise wiederholt geduldet, so entsteht daraus kein Gewohnheitsrecht, das die Gültigkeit dieser Bedingungen oder anders lautender Vereinbarungen auf unseren Auftragsbestätigungen einschränkt.
  • 6. Lieferung und Montage
    • 6.1 Lieferung ab Werk erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers.
    • 6.2 Der Auftraggeber kann die Einhaltung der vereinbarten Ausführungsfristen bzw. Liefertermine nur insofern verlangen, als er alle erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, ein ungehinderter Fertigungsbeginn gewährleistet ist und eine ggf. vereinbarte Abschlagszahlung bei uns eingegangen ist.
    • 6.3 Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden wir insoweit von der Verpflichtung der Einhaltung von vereinbarten Lieferterminen frei.
    • 6.4 Fälle höherer Gewalt (z. B. Arbeitskämpfe sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse) in unserem Betrieb oder eines unserer Unterlieferanten entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfrist bzw. berechtigen uns für den Fall, dass die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
    • 6.5 Erwächst dem Auftraggeber Schaden wegen einer Verzögerung die wir zu vertreten haben, so ist der Auftraggeber berechtigt, eine Entschädigung zu verlangen.
  • 7. Abnahme
    • 7.1 Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen hat nach angezeigtem Abschluss unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen oder Lieferungen.
    • 7.2 Hat der Auftraggeber die Lieferungen oder Leistungen bzw. einen Teil davon in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 7 Kalendertagen als erfolgt.
    • 7.3 Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
  • 8. Gewährleistung
    • 8.1 Die Geltendmachung offensichtlicher Mängel nach erfolgter Abnahme ist ausgeschlossen.
    • 8.2 Andere Mängelrügen unterliegen den gesetzlichen Fristen.
    • 8.3 Vorher und ohne unsere Zustimmung vorgenommene Veränderungen an Lieferungen oder Leistungen schließen jeden Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung aus. Es muss uns Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben werden.
    • 8.4 Nach Ablauf von 14 Kalendertagen ab dem Tag der Zustellung der Lieferung oder Beendigung der Leistungen gehen Kosten für Versand, Porto, Fracht, Auslöse und Wege zu Lasten des Auftraggebers, während Ersatzteile und Reparaturarbeiten für den gesamten Gewährleistungszeitraum kostenlos bleiben.
    • 8.5 Wir haften für die Vertragsmäßigkeit der Lieferung in der Weise, dass alle Teile, die bei sachgemäßer Behandlung oder ordnungsgemäßer Beanspruchung des Liefergegenstandes nachweisbar infolge mangelhafter Ausführung oder fehlerhafter Konstruktion durch uns unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurden, kostenlos nachgebessert oder durch neue ersetzt werden. Die ausgewechselten Teile werden unser Eigentum.
    • 8.6 Technische und farbliche Veränderungen zur Verbesserung des Produktes bleiben vorbehalten.
  • 9. Schadenersatz
    • Die Haftung des Lieferers richtet sich ausschließlich nach diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Lieferer, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  • 10. Eigentumsvorbehalt
    • 10.1 Die Lieferungen oder Leistungen bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag unser Eigentum.
    • 10.2 Soweit die Lieferungsgegenstände wesentliche Bestandteile unserer Baueinheiten geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine und die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und uns das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen.
    • 10.3 Beeinträchtigt der Auftraggeber diese unsere vorgenannten Rechte, so ist er uns zum Schadenersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
    • 10.4 Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand auf uns.
  • 11. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
    • 11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das für 83022 Rosenheim, Deutschland, zuständige Gericht.
    • 11.2 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere Rechtsgrundlagen finden keine Anwendung.
  • 12. Schlussbestimmung
    • Die Gültigkeit der hier vorstehenden vertraglichen Vereinbarung wird nicht dadurch berührt, dass eine der Abmachungen aus irgendwelchen Gründen rechtsunwirksam sein sollte.
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